Beim betreuten Wohnen/Service Wohnen setzen sich die Kosten aus verschiedenen Komponenten zusammen, die teils vom Pflegebedürftigen selbst und teils von der Pflegeversicherung getragen werden. Die Miete und die monatliche Betreuungspauschale müssen von dem Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Über die Betreuungspauschale wird der Grundservice, der im Betreuten Wohnen/Service Wohnen angeboten wird, vergütet.

Neben dem Grundservice können zusätzliche und gesondert abgerechnete Wahlservices in Anspruch genommen werden und über eine Pauschale oder zeitabhängig abgerechnet werden. Wenn es sich bei den Wahlservices um Pflege- und Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Hilfeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst handelt, können diese als ambulante Pflege mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Voraussetzung ist die Einstufung der Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe. Alle anderen Leistungen hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen.