Auf Antrag kann die Pflegekasse einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung gewähren, wenn dadurch die Pflege oder die selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen möglich oder erleichtert wird.

In der Regel prüft der MDK die Notwendigkeit der Maßnahmen. Die Höhe des Zuschusses hängt von den Gesamtkosten der Wohnraumanpassung ab. Pro Maßnahme darf der Betrag 2.557€ (ab 2015: 4.000) nicht übersteigen, wobei die pflegebedürftige Person sich an den Kosten zu beteiligen hat. Der Eigenanteil soll ca. 10%, jedoch nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bruttoeinnahmen betragen. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung („Wohnguppe“), können sie bis zu 10.228 Euro (ab 2015: 16. 000) pro Maßnahme in Anspruch nehmen.
Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung können z. B. sein: Ein- und Umbau von Mobiliar, Türverbreiterung, Einbau einer Dusche oder eines Treppenlifters.

WK Förderung

Die Hamburgische Wohnbaukreditanstalt fördert mit verschiedenen Programmen den barrierefreien Umbau von Wohnungsbestand. Im Folgenden sehen Sie eine Tabelle der Programme und Inhalte, die jedoch nur einen groben Überblick der Angebote darstellt.
Für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an die:

Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt

Besenbinderhof 31 | 20097 Hamburg Postfach 102809 | 20019 Hamburg
Telefon 040 / 248 46 – 0 | Fax 040 / 248 46 – 432 info@wk-hamburg.de |
www.wk-hamburg.de
Ansprechpartner, Informationen und Vordrucke zu den Förderprogrammen der WK und der KfW finden Sie im Internet: www.wk-hamburg.de. Bei Fragen können Sie auch gerne einen persönlichen Beratungstermin unter Tel. 040 / 248 46 – 480 vereinbaren.

Förderprogramm Mod E
Programminhalt Schaffung von barrierefreiem Wohnraum
Welche Objekte werden gefördert?
  • Bestehende Miet- oder Genossenschaftswohngen
  • Selbst genutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen
Was wird gefördert? z. B. Treppenlifte, Rampen, Türöffner, Rollstuhlabstellplatz (drinnen wie draußen), Türverbreiterung, barrierefreies Bad u. v. m.
Maximaler Zuschuss  15.000€ pro Wohnung
Vertragsbindungen
  • Bei Miet- und Genossenschaftswohnungen: Mietbindung für 10 Jahre
  • Bei selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen: keine Bindungen
Förderprogramm Mod F
Programminhalt Schaffung von barrierefreien Mietwohnungen für Rollstuhlbesitzer
Welche Objekte werden gefördert? Bestehende Miet- oder Genossenschaftswohnungen
Was wird gefördert? Rollstuhlgerecht angepasste Küchen- und Sanitärräume, Rollstuhlabstellplätze, breite Türen, stufenlos erreichbare Wohnung u. v. m.
Maximaler Zuschuss 25.000€ pro Wohnung
Vertragsbindungen
  • Mietbindung für 15 Jahre
  • Belegungsbindung für 15 Jahre (WA/BG- Bindung)
Förderprogramm Mod G
Programminhalt Nachrüstung von Gebäuden mit Aufzügen
Welche Objekte werden gefördert? Bestehende Gebäude mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen und mehr als zwei Vollgeschossen
Was wird gefördert? Aufzugsanlagen
Maximaler Zuschuss
  • 18.500 € für die ersten drei Haltepunkte
  • 6.000€ für jeden weiteren Haltepunkt
  • Modernisierung je Station 3.000€
Vertragsbindungen
  • Mietbindung für 15 Jahre
  • Belegungsbindung für 15 Jahre (WS-Bindung)