Die meisten Menschen wünschen sich, möglichst lange in Ihrer eigenen Wohnung oder ihrem eigenen Haus leben zu können. Trotz einer Pflegebedürftigkeit ist dies durchaus möglich. Zur Unterstützung gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Hilfs-, Pflege- und Betreuungsangebote.

Diese werden meist selbst organisiert und können von Angehörigen oder privaten Anbietern übernommen werden.
Für Angehörige besteht zudem seit dem 1. Juli 2008 die Möglichkeit, sich für die Pflege bzw. Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen kurzzeitig oder bis zu 6 Monate von der Arbeit freistellen zu lassen.

Neben der Versorgung durch Angehörige können aber auch ambulante Hilfen durch  ambulante Pflegedienste oder privat engagiertes Personal in Anspruch genommen werden.
Unter ambulanten Hilfen versteht man Hilfe- und Unterstützungsleistungen, die im eigenen Wohnumfeld angeboten werden. Darunter fallen pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen sowie alle Arten von Begleit- und Servicedienstleistungen z. B. Fahrdienste, Hausnotruf oder Einkaufsdienste.

Ob diese Hilfen von Angehörigen, vom ambulanten Pflegedienst oder einer privat eingestellten Person durchgeführt werden, bleibt Ihnen überlassen, jedoch stehen für die jeweiligen Hilfen unterschiedliche Leistungen der Kassen zur Verfügung.